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Gekaufte Musik darf weiterhin für den privaten Gebrauch kopiert werden.
Das Bundesverfassungericht hat eine Beschwerde der Musikindustrie abgelehnt, wonach gekaufte Musiktitel auch nicht legal kopiert werden sollen. Den Musik-Unternehmen ging es hierbei in erster Linie um ihr Eigentumsrecht, welches sie durch die privaten Kopie gefährdet sahen. Hierzu darf allerdings kein Kopierschutz umgangen werden. Seit 2003 dürfen Nutzer von digitaler Musik diese auch für private Zwecke zum Beispiel auf CD brennen.
Viele Anbieter von online Musik-Flatrates versehen Ihre MP3s jedoch trotzdem mit einem Kopierschutz (DRM) um der Verfvielfältigung von Musiktiteln entgegenzuwirken. So auch die meisten der von uns getesteten Musik-Flatrates. Einzig unser Testsieger bietet die Musik ohne Koierschutz an und ermöglicht es so seinen Nutzern, die gespeicherte Musik auch au CD zu brennen und auf MP3-Player oder andere (eigene) Rechner zu kopieren.
Die Weitergabe von Titeln bleibt natürlich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unberührt und weiterhin illegal.
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Senderprivileg steht Internetradios genauso zu wie herkömmlichen Radiosendern
Die Musikindustrie wollte den Radiosendern das sog. Senderprivileg abschlagen. Das Sendeprivileg erlaubt die uneingeschränkte Ausstrahlung veröffentlichter Tonträger und regelt die Vergütung an Künstler und Plattenfirmen. Diese seit über 40 Jahren existierende Regelung betrifft heute auch die die Internet-Radios, was wohl der Musikbranche ein enormer Dorn im Auge war. Angebote wie musicmonster hätten niemals so eine starke Marktstellung bekommen, hätten die Labels damals Recht bekommen. Die Beschwerde wurde abgewiesen, da es einfach zu unpraktikabel wäre, beid er Fülle von Musiktiteln die über Radio und Web-Radio täglich ausgestrahlt werden.
Ein Glück für alle Nutzer von musicmonster - denn durch die digitale Übertragung kommt Musik so ohne Qualitätsverlust direkt auf legalem Weg auf den eigenen Rechner.
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Lizensierungen, Konzerte und Merchandise inzwischen wichtigste Einnahmequelle
2007 trugen diese Geschäftsbereiche maßgeblich zu dem Wachstum von 13,8 Prozent bei. Laut BPI entfallen auf die alternativen Umsatzquellen bereits 11,4 Prozent des Gesamteinkommens der Musikindustrie, berichtet BBC Online. Zwar wird der Großteil der Einnahmen immernoch über das Kerngeschäft CD-Verkäufe und Musikdownloads generiert. Gerade Online Musik Downloads (siehe Vergleich der besten Anbieter) werden immer mehr zum Wachstumsmotor der Musikbranche. Digitale Formate machten somit bereits einen Anteil von 85 Prozent aller Top-20-Singles und insgesamt 8,6 Prozent der Plattenverkäufe aus. Wichtige Rollen können in Zukunft aber auch Lizensierungen zum Beispiel für Werbespots im TV oder für Games sein. Sicher ist, dass die Musikbracnhe kreativer werden muss, um dem Trend der Zeit zu folgen.
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Sonderveranstaltung mit Vertretern aus Musik und Internetbranche auf der CeBit
Die Cebit veranstaltet am Samstag, den 6,März abseits der normalen IT-Themen eine eigene Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Musikbranche. Diskutiert werden sollen vor allem die Trends und Chancen die das Internet und die Zukunft der Technik der Musikbranche offenbart. Speziell sollen neue Geschäftsmodelle, mögliche Aspekte hinsichtlich des Urheberrechts und das große Thema Musikpiraterie dikutiert werden. Alle Vertreter der Veranstaltung namens "@music: About Artists, Consumers and Pirates" (Musikportale VS. Musikindustrie) versprechen auf jeden Falleinen spannenden und kontroversen Ablauf.
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Das Risiko von illegalen Downloads zB über Tauschbörsen wird häufig falsch eingeschätzt und kann gravierende Folgen haben.
Ein Student landete dieses Jahr wegen unautorisierten Tauschs von Musik vor Gericht. Der 25-Jährige wollte laut eigener Aussage die Musik nur hören, habe der Musikindustrie aber keinen erheblichen Schaden zugefügt, wie sein Anwalt vor Gericht entgegnete.
Nur rund 30 Lieder soll der Student runtergeladen haben und gab diese Straftat auch vor Gericht zu.
Das Angebot der Musikindustrie, die Sache außergerichtlich zu regeln, nahm er nicht an. Normalerweise zahlen Verdächtige dann meist rund 5.000 Euro Strafe.
Nun droht dem (ehemaligen) KaZaa-Nutzer im schlimmsten Falle eine Strafe von 4,5 Millionen US-Dollar.
eider sind sich die meisten oft garnicht bewusst, dass Musik-Piraterie längst kein Bagadelldelikt mehr ist. Durch das immer schärfere Vorgehen der Musikbranche gegen das illegale Downloaden von Musik, werden Angebote wie musicmonster bei den Nutzern immer beliebter, da sie wieder beruhigt schlafen lassen.
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Top10-MP3s bei musicmonster: